Die belgische Steuerreform für Fahrzeuge beschleunigt sich 2026. Für Selbstständige ändern sich die Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrzeugkosten je nach Antriebsart erheblich. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick darüber, was noch absetzbar ist, was nicht mehr, und wie Sie Ihre Situation optimieren können.
1. Das Prinzip der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrzeugkosten
In Belgien kann ein Selbstständiger die beruflichen Kosten seines Fahrzeugs von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Diese Kosten umfassen: Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Wartung, Reifen, Fahrzeugsteuer und die Abschreibung des Fahrzeugs (oder Leasingraten).
Die Absetzbarkeit ist jedoch nie vollständig: sie wird durch einen Satz begrenzt, der von den CO₂-Emissionen und der Motorisierung abhängt, und durch den Anteil der beruflichen Nutzung.
2. Absetzbarkeitssätze 2026
Gültig für Selbstständige als natürliche Personen bei gemischter Nutzung (beruflich und privat):
| Fahrzeugtyp | Absetzbarkeit Fahrzeugkosten | Absetzbarkeit fossiler Kraftstoff | Rückforderbare MwSt. |
|---|---|---|---|
| Elektro (BEV) | 100 % | Entf. | Max. 50 % |
| PHEV ≤ 50 g CO₂/km | 95–100 % | 0 % (fossil) | Max. 50 % |
| PHEV 51–75 g CO₂/km | 75 % | 0 % (fossil) | Max. 50 % |
| Verbrenner (Benzin/Diesel) | Max. 50 % | Max. 50 % | Max. 50 % |
3. Der Anteil der beruflichen Nutzung
Die Absetzbarkeit wird proportional zur beruflichen Nutzung des Fahrzeugs angewendet. Wenn Sie Ihr Auto zu 70 % für die Arbeit und zu 30 % privat nutzen, ziehen Sie nur 70 % der Kosten ab (nach Anwendung des CO₂-Satzes).
Wie den beruflichen Anteil nachweisen?
- Ein Fahrtenbuch führen (empfohlen) mit Datum, Ziel, gefahrenen km, beruflichem Zweck
- Alternativ: Pauschalmethod anwenden: (berufliche km / Gesamt-km) × tatsächliche Kosten
- Fahrten zwischen Wohnort und festem Arbeitsort gelten beim Finanzamt als privat
4. MwSt. auf Fahrzeuge
Die rückforderbare MwSt. auf ein gemischt genutztes Fahrzeug ist auf 50 % begrenzt, unabhängig von der Motorisierung. Auf Strom für das Laden des Fahrzeugs ist die MwSt. (21 % in Belgien) zu 100 % rückforderbar, sofern Sie über einen separaten Zähler oder eine zertifizierte Ladestation verfügen.
5. Abschreibung und Leasing
Barkauf
Das Fahrzeug wird über 5 Jahre abgeschrieben (20 %/Jahr). Die absetzbare Abschreibung ist durch den CO₂-Satz und den Katalogswertobergrenze begrenzt.
Leasing / Langzeitmiete
Leasingraten sind zu denselben Sätzen wie Fahrzeugkosten absetzbar. Vorteil des Leasings: keine Kapitalbindung, Kosten sind gleichmäßig verteilt, und die MwSt. ist auf den beruflichen Teil der Raten rückforderbar.
6. Konkretes Beispiel: Selbstständiger mit 15.000 beruflichen km/Jahr
Angenommen, ein Selbstständiger nutzt sein Fahrzeug zu 70 % beruflich und fährt insgesamt 15.000 km/Jahr. Fahrzeug bar gekauft für 35.000 €, geschätzte Jahresgesamtkosten 8.000 €:
| Verbrenner (8.000 € Kosten) | Elektro (8.000 € Kosten) | |
|---|---|---|
| CO₂-Absetzbarkeitssatz | 50 % | 100 % |
| Beruflicher Anteil | 70 % | 70 % |
| Absetzbare Kosten | 0,50 × 0,70 × 8.000 = 2.800 € | 1,00 × 0,70 × 8.000 = 5.600 € |
| Steuerersparnis (Einkommensteuer 40 %) | ~1.120 €/Jahr | ~2.240 €/Jahr |
| Unterschied über 5 Jahre | — | +5.600 € |
7. Was sich 2026 für Selbstständige nicht ändert
- Das Prinzip der proportionalen Absetzbarkeit bleibt unverändert
- Die MwSt.-Obergrenze von 50 % bleibt in Kraft
- Das Fahrtenbuch bleibt empfohlen, aber nicht verpflichtend
- Selbstständige als natürliche Personen unterliegen noch nicht dem 0%-Thermik-Regime der Gesellschaften
Fazit
Im Jahr 2026 ist es für belgische Selbstständige sehr vorteilhaft, sich für ein Elektrofahrzeug oder einen emissionsarmen PHEV zu entscheiden: Die 100%ige Absetzbarkeit stellt eine echte und wachsende Steuerersparnis dar, die mit steigendem Steuersatz zunimmt.
Um Ihre genaue Ersparnis anhand Ihrer tatsächlichen Situation (km, Steuersatz, Fahrzeugpreis) zu berechnen, nutzen Sie unseren Rechner — er integriert all diese Regeln automatisch.
