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Steuerliche Absetzbarkeit Selbstständige Belgien 2026: alles was sich ändert

Verbrenner auf 0 %, Elektro auf 100 %: der vollständige Leitfaden zu den neuen Absetzbarkeitspflichten für belgische Selbstständige 2026.

Aktualisiert am janvier 2026

Die belgische Steuerreform für Fahrzeuge beschleunigt sich 2026. Für Selbstständige ändern sich die Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrzeugkosten je nach Antriebsart erheblich. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick darüber, was noch absetzbar ist, was nicht mehr, und wie Sie Ihre Situation optimieren können.

Wichtig: Die Regeln unterscheiden sich je nach Status. Dieser Artikel betrifft Selbstständige als natürliche Person. Die Regeln für Unternehmen (Gesellschaften) sind noch strenger — lesen Sie dazu unseren entsprechenden Leitfaden.

1. Das Prinzip der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrzeugkosten

In Belgien kann ein Selbstständiger die beruflichen Kosten seines Fahrzeugs von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Diese Kosten umfassen: Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Wartung, Reifen, Fahrzeugsteuer und die Abschreibung des Fahrzeugs (oder Leasingraten).

Die Absetzbarkeit ist jedoch nie vollständig: sie wird durch einen Satz begrenzt, der von den CO₂-Emissionen und der Motorisierung abhängt, und durch den Anteil der beruflichen Nutzung.

2. Absetzbarkeitssätze 2026

Gültig für Selbstständige als natürliche Personen bei gemischter Nutzung (beruflich und privat):

FahrzeugtypAbsetzbarkeit FahrzeugkostenAbsetzbarkeit fossiler KraftstoffRückforderbare MwSt.
Elektro (BEV)100 %Entf.Max. 50 %
PHEV ≤ 50 g CO₂/km95–100 %0 % (fossil)Max. 50 %
PHEV 51–75 g CO₂/km75 %0 % (fossil)Max. 50 %
Verbrenner (Benzin/Diesel)Max. 50 %Max. 50 %Max. 50 %
Für Gesellschaften (nicht Selbstständige als natürliche Personen): Verbrennungsfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 bestellt werden, sind zu 0 % absetzbar. Diese Regel gilt noch nicht für Selbstständige als natürliche Personen, aber der Regelungstrend geht in diese Richtung.

3. Der Anteil der beruflichen Nutzung

Die Absetzbarkeit wird proportional zur beruflichen Nutzung des Fahrzeugs angewendet. Wenn Sie Ihr Auto zu 70 % für die Arbeit und zu 30 % privat nutzen, ziehen Sie nur 70 % der Kosten ab (nach Anwendung des CO₂-Satzes).

Wie den beruflichen Anteil nachweisen?

  • Ein Fahrtenbuch führen (empfohlen) mit Datum, Ziel, gefahrenen km, beruflichem Zweck
  • Alternativ: Pauschalmethod anwenden: (berufliche km / Gesamt-km) × tatsächliche Kosten
  • Fahrten zwischen Wohnort und festem Arbeitsort gelten beim Finanzamt als privat

4. MwSt. auf Fahrzeuge

Die rückforderbare MwSt. auf ein gemischt genutztes Fahrzeug ist auf 50 % begrenzt, unabhängig von der Motorisierung. Auf Strom für das Laden des Fahrzeugs ist die MwSt. (21 % in Belgien) zu 100 % rückforderbar, sofern Sie über einen separaten Zähler oder eine zertifizierte Ladestation verfügen.

5. Abschreibung und Leasing

Barkauf

Das Fahrzeug wird über 5 Jahre abgeschrieben (20 %/Jahr). Die absetzbare Abschreibung ist durch den CO₂-Satz und den Katalogswertobergrenze begrenzt.

Leasing / Langzeitmiete

Leasingraten sind zu denselben Sätzen wie Fahrzeugkosten absetzbar. Vorteil des Leasings: keine Kapitalbindung, Kosten sind gleichmäßig verteilt, und die MwSt. ist auf den beruflichen Teil der Raten rückforderbar.

6. Konkretes Beispiel: Selbstständiger mit 15.000 beruflichen km/Jahr

Angenommen, ein Selbstständiger nutzt sein Fahrzeug zu 70 % beruflich und fährt insgesamt 15.000 km/Jahr. Fahrzeug bar gekauft für 35.000 €, geschätzte Jahresgesamtkosten 8.000 €:

Verbrenner (8.000 € Kosten)Elektro (8.000 € Kosten)
CO₂-Absetzbarkeitssatz50 %100 %
Beruflicher Anteil70 %70 %
Absetzbare Kosten0,50 × 0,70 × 8.000 = 2.800 €1,00 × 0,70 × 8.000 = 5.600 €
Steuerersparnis (Einkommensteuer 40 %)~1.120 €/Jahr~2.240 €/Jahr
Unterschied über 5 Jahre+5.600 €
Über 5 Jahre spart der Selbstständige mit Elektrofahrzeug rund 5.600 € mehr an Steuern als mit einem Verbrenner. Dies kompensiert weitgehend den höheren Kaufpreis.

7. Was sich 2026 für Selbstständige nicht ändert

  • Das Prinzip der proportionalen Absetzbarkeit bleibt unverändert
  • Die MwSt.-Obergrenze von 50 % bleibt in Kraft
  • Das Fahrtenbuch bleibt empfohlen, aber nicht verpflichtend
  • Selbstständige als natürliche Personen unterliegen noch nicht dem 0%-Thermik-Regime der Gesellschaften

Fazit

Im Jahr 2026 ist es für belgische Selbstständige sehr vorteilhaft, sich für ein Elektrofahrzeug oder einen emissionsarmen PHEV zu entscheiden: Die 100%ige Absetzbarkeit stellt eine echte und wachsende Steuerersparnis dar, die mit steigendem Steuersatz zunimmt.

Um Ihre genaue Ersparnis anhand Ihrer tatsächlichen Situation (km, Steuersatz, Fahrzeugpreis) zu berechnen, nutzen Sie unseren Rechner — er integriert all diese Regeln automatisch.

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⚠️ HaftungsausschlussDie dargestellten Informationen dienen ausschließlich als Richtwert und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerregeln und Tarife können sich ändern. Konsultieren Sie einen zugelassenen Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen treffen.