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Firmenwagen in Belgien 2026: geldwerter Vorteil, Absetzbarkeit und neues Steuerregime

Was sich für Gesellschaften 2026 ändert: Ende der steuerlichen Absetzbarkeit für Verbrenner, Berechnung des geldwerten Vorteils, konkrete Auswirkungen auf die Gesamtkosten.

Aktualisiert am janvier 2026

2026 ist das Wendejahr für Firmenwagen in Belgien. Die seit 2023 schrittweise eingeführte Steuerreform erreicht ihren Höhepunkt: Verbrennungsfahrzeuge, die ab 2026 bestellt werden, sind nicht mehr absetzbar. Dieser Leitfaden erläutert die neuen Regeln, die Berechnung des geldwerten Vorteils (GWV) und was das konkret für Ihre Gesellschaft bedeutet.

Schlüsselregel 2026: Für Gesellschaften führt jedes Verbrenner- oder Plug-in-Hybridfahrzeug, das ab dem 1. Januar 2026 bestellt wird, zu einer Absetzbarkeit von 0 % auf alle damit verbundenen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Wartung, Abschreibung).

1. Absetzbarkeit der Firmenwagenkosten für Gesellschaften 2026

FahrzeugVor 2026 bestelltIn 2026 oder später bestellt
Elektro (BEV)100 %100 % (bis 2026), dann degressiv
PHEV vor Jul. 2023 bestelltÜbergangsregelung0 %
PHEV Jul. 2023 – Dez. 2025Max. 50 % oder nach CO₂0 %
Verbrenner vor 2023 bestelltNach CO₂-Formel
Verbrenner 2023–2025Degressiv bis 0 %0 %
Verbrenner ab 20260 %
Fahrzeuge, die vor 2026 bestellt, aber 2026 geliefert werden, behalten die zum Bestellzeitpunkt geltenden Regeln. Das Bestelldatum ist maßgeblich, nicht das Lieferdatum.

2. Geldwerter Vorteil (GWV): Berechnung 2026

Wenn ein Mitarbeiter oder Geschäftsführer einen Firmenwagen privat nutzt, wird dieser Vorteil als Einkommen besteuert. Der GWV wird wie folgt berechnet:

GWV = Katalogwert × 6/7 × CO₂-Satz × Altersfaktor

Der CO₂-Satz 2026

Der CO₂-Satz variiert von 5,5 % (Nullemissionsfahrzeug) bis maximal 18 %, abhängig von den Emissionen gegenüber den Referenzwerten 2026:

  • Referenzwert Benzin / LPG / Erdgas: 70 g CO₂/km
  • Referenzwert Diesel: 58 g CO₂/km
  • Elektro (0 g CO₂): Mindestsatz von 4 %

Diese Referenzwerte werden jährlich gesenkt, was den GWV für Verbrenner von Jahr zu Jahr mechanisch ansteigen lässt.

Der Altersfaktor

FahrzeugalterFaktor
0–12 Monate (neu)1,00
13–24 Monate0,94
25–36 Monate0,88
37–48 Monate0,82
49–60 Monate0,76
Mehr als 60 Monate0,70

GWV-Minimum 2026

Ein jährlicher Mindest-GWV von ~1.690 € gilt 2026, unabhängig vom Fahrzeug, auch für Elektrofahrzeuge. Dieser Betrag wird jährlich indexiert.

Berechnungsbeispiel GWV

Elektrofahrzeug, Katalogwert 45.000 €, neu (Faktor 1,00), CO₂-Satz 4 %:

GWV = 45.000 × 6/7 × 4 % × 1,00 = 1.543 €/Jahr
→ Aber Mindest-GWV = 1.690 €/Jahr → Angesetzter GWV: 1.690 €/Jahr

3. Die CO₂-Solidaritätsbeiträge des Arbeitgebers

Zusätzlich zum GWV zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen CO₂-Beitrag pro Firmenwagen. 2026 steigt der Multiplikator auf (gegenüber 2,75 in 2025), was die Kosten für Verbrennungsfahrzeuge erheblich erhöht.

AntriebMonatlicher CO₂-Beitrag (Bsp. 120 g)Multiplikator 2026
Elektro (0 g)~27 € (fester Mindestsatz)
Benzin (120 g)~180–250 €
Diesel (120 g)~200–280 €
Der CO₂-Multiplikator steigt 2027 auf 5,5×. Thermische Firmenwagen werden von Jahr zu Jahr steuerlich teurer.

4. Konkrete Auswirkungen auf den TCO einer Gesellschaft

Nehmen wir einen Geschäftsführer, der ein Fahrzeug zu 60 % beruflich nutzt, Katalogwert 45.000 €, 2026 bestellt:

KostenpositionVerbrenner (0 % absetzbar)Elektro (100 % absetzbar)
Jährliche Bruttokosten (Abschr. + Kosten)12.000 €13.000 €
Absetzbarkeit0 %100 %
Körperschaftsteuerersparnis (25 %)0 €3.250 €
GWV jährlich (steuerpflichtig)~3.500 € (Verbrenner)~1.690 € (Minimum)
CO₂-Beitrag jährlich~2.400 €~324 €
Netto-Gesamtkosten (Gesellschaft + Geschäftsführer)~17.400 €~11.400 €
In diesem Beispiel beträgt der Unterschied der Nettokosten zwischen Verbrenner und Elektro für eine Gesellschaft rund 6.000 €/Jahr, also mehr als 30.000 € über 5 Jahre. Der Kaufmehrpreis des Elektrofahrzeugs wird dadurch vollständig kompensiert.

5. Was tun, wenn Sie bereits einen Verbrenner haben?

  • Vor 2023 bestellt: Die aktuellen Regeln gelten bis Vertragsende
  • 2023–2025 bestellt: Degressive Absetzbarkeit (75 % → 50 % → 25 % → 0 %)
  • Keinen Verbrenner 2026 erneuern: Sofortiger Verlust jeglicher Absetzbarkeit
  • Frühzeitige Umstellung auf Elektro erwägen, um den Höchstsatz der Absetzbarkeit nicht zu verpassen

Fazit

Für eine belgische Gesellschaft läutet 2026 das effektive Ende des Verbrenner-Firmenwagens als Steuerinstrument ein. Die TCO-Differenz zwischen Verbrenner und Elektro, kombiniert mit dem CO₂-Beitrag × 4 und der Nullabsetzbarkeit, macht Elektro für jedes neue Fahrzeug wirtschaftlich unvermeidlich.

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⚠️ HaftungsausschlussDie dargestellten Informationen dienen ausschließlich als Richtwert und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerregeln und Tarife können sich ändern. Konsultieren Sie einen zugelassenen Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen treffen.